Sie sind hier: Mitgliederbeschlüsse (zuletzt aktualisiert: 12. 02. 2024 - 11:14:33)
Beschlüsse der Mitgliederversammlungen
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 06.11.2023
Mitgliedschaft
Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag nicht zum festgesetzten Termin 31.03. des Kalenderjahres entrichtet haben, dürfen erst nach 2 Jahren bzw. im 3. Jahr nach dem Ausschluss erneut einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, der vom Vorstand genehmigt werden muss. Gemachte Erfahrungen mit säumigen Beitragszahlern zwingen uns dazu.
Dafür haben gestimmt: 18 AF
Dagegen haben gestimmt: 0 AF
Der Antrag wurde damit angenommen und ist somit wirksam.
Aufnahmestopp
Es wurde über einen Aufnahmestopp von Mitgliedern zum 01.01.2024 durch die MV abgestimmt. Davon sind Mitgliedsanträge ausgenommen, die bereits im Jahr 2023 durch potentielle Mitglieder eingereicht wurden und ab 2024 wirksam werden, Angehörige von Mitgliedern, wie Ehefrauen, Kinder und Enkel, Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr sowie Förderer und aktive Unterstützer der Vereinsarbeit, die vom Vorstand bestätigt werden müssen.
Grund: Das Interesse von mehr als 80 % der Mitglieder besteht ausschließlich an der Erlangung einer günstigen Angelberechtigung für die Gewässer des LAVB. Nur etwa 15-20 % der eingeschriebenen Mitglieder nehmen an den Veranstaltungen (Angelveranstaltungen und Versammlungen) teil und zeigen Interesse an der Vereinsarbeit, während der Vorstand einen Großteil seiner Freizeit für den Verein investiert.
Dafür haben gestimmt: 18 AF
Dagegen haben gestimmt: 0 AF
Der Aufnahmestopp wurde zu 100 % befürwortet und damit angenommen.
Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 06.03.2023
Wahl von Madlen Wauer zur Schatzmeisterin
Nachdem der Schatzmeister Herbert Rehfeld aus Altergründen seine Funktion zur Verfügung gestellt hat, wurde auf Vorschlag des Vorstandes AFin Madlen Wauer zur neuen Schatzmeisterin durch die Mitgliederversammlung gewählt. Hierfür ist nach § 8 der Satzung die Mehrheitsentscheidung der MV erforderlich.
Anwesende: 28 Angelfreunde
Für Madlen Wauer haben gestimmt: 28 Angelfreunde
Gegenstimmen: keine
Madlen Wauer nimmt die Wahl an und ist damit die neue Schatzmeisterin des Vereins
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 12.09.2022
Wahl von Frithjof Sehm zum 2. Vorsitzenden
Nachdem der AF Pache seinen Rückzug aus dem Vorstand erklärt hat, war die Funktion des 2. Vorsitzenden vakant. Die Versammlung hat daraufhin Frithjof Sehm einstimmig zum stellvertretenden Vereinsvorsitzenden gewählt. Hierfür ist nach § 8 der Satzung die Mehrheitsentscheidung der MV erforderlich.
Anwesende: 18 Angelfreunde
Für Frithjof Sehm als 2. Vorsitzender haben gestimmt: 18 Angelfreunde
Gegenstimmen: keine
AF Frithjof Sehm nimmt die Wahl an und ist damit 2. Vorsitzender des Vereins
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 20.06.2022
Arbeitseinsätze:
Am Arbeitseinsatz, der am 30.04.2022 durchgeführt wurde, nahmen ausschließlich Mitglieder des Vorstands der Revisionskommission und Mitglieder teil, die nicht zu einem AE verpflichtet sind und diese Arbeit neben ihrer eigentlichen Vereinsarbeit zusätzlich durchführen, obwohl sie außerdem nicht in das Pflichtalter (18-59 Jahre) fallen.
Da sich diese Situation der Nichtteilnahme der Mitglieder, die lieber 10 EUR Ersatzleistung bezahlen, als selbst an der Pflege unserer gemeinsamen Verbandsgewässer teilzunehmen, seit einigen Jahre immer mehr verstärkt hatte, hat die Mitgliederversammlung einstimmig eine Erhöhung der Ersatzleistung beschlossen.
Ab dem Jahr 2023 wird von allen Mitgliedern, die älter als 17 und jünger als 60 Jahre sind, für nicht geleistete AE eine pauschale Ausgleichszahlung von 15 EUR im Jahr kassiert, die zur Finanzierung von Veranstaltungen des Vereins genutzt wird. Jedes Mitglied erhält seit vielen Jahren anlässlich der Beitragskassierung einen Terminplan mit den Terminen der geplanten AE, um wenigstens seine Teilnahme an einem Einsatz absichern zu können. Außerdem hat jeder Angler das Recht, außerhalb der geplanten Einsätze, an der Gewässerpflege mitzuwirken.
Stimmen für die Erhöhung: 17 Mitglieder
Stimmen gegen die Erhöhung: 0 Mitglieder
Jahresbeitragskassierung:
Der KAV-Vorsitzende Hartmut Sterz hatte bereits in der JHV im März 2022 darauf verwiesen, dass die Kassierung der Beiträge zügig durchzuführen ist, um die Zahlungen des LAVB für Pachten für Angelgewässer und Fischbesatz nicht zu gefährden, die in unser aller Interesse stehen.
Bereits zum 31.01. des Kalenderjahres ist die erste Ratenzahlung an den LAVB durch den KAV fällig.
Die Mitgliederversammlung hat daher am 20.06.2022 einstimmig beschlossen, die Kassierungstermine zu straffen, um die Vorgaben des KAV und des LAVB zu erfüllen. Ab dem Angeljahr 2023 findet die Beitragskassierung ausschließlich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres statt. In Ausnahmefällen kann in dieser Zeit individuell eine Verlängerung der Zahlungsfrist mit dem Schatzmeister bis maximal 30.04. vereinbart werden. Danach endet die Mitgliedschaft im Verein wegen des Verstoßes gegen die Satzung § 5.(Pflichten der Mitglieder Punkt b und c).
Stimmen für die zeitliche Begrenzung: 17 Mitglieder
Stimmen gegen die zeitliche Begrenzung: 0 Mitglieder
Ehrenmitgliedschaft:
Die Mitgliederversammlung hat ebenfalls darüber abgestimmt, dass das langjährige Vereinsmitglied Werner Poschau Ehrenmitglied des Vereins wird. Der Verein dankt damit AF Poschau für sein Engagement für den Angelsport in Forst und besonders im AV Forst-Süd.
Stimmen für die Ehrenmitgliedschaft: 17 Mitglieder
Stimmen gegen die Ehrenmitgliedschaft: 0 Mitglieder